Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Von Kindern zweiter Klasse

von Janne Kaiser

In Deutschland werden Kinder mit zweierlei Maß gemessen: Die Kinderrechte gelten nicht für Flüchtlingskinder. Eine unklare rechtliche Situation lässt es zu, dass unbegleiteten Flüchtlingskindern keine Jugendhilfe zuteil wird. Man behandelt sie wie Erwachsene. Aus der Willkür folgen in Schleswig-Holstein zumeist unhaltbare Zustände für die Jugendlichen. Steckt politisches Kalkül dahinter?
Der Traum vom besseren Leben endete für den 17-jährigen Salim hinter Gittern
Der Traum vom besseren Leben endete für den 17-jährigen Salim hinter Gittern

Eigentlich wollte er gar nicht in Deutschland bleiben. Schweden war sein Ziel. Der 17-jährige Salim* hatte im Irak dabei zugesehen, wie seine Eltern ihrer Religionszugehörigkeit wegen ermordet wurden. Über den Nordirak und die Türkei floh er mit seinem Bruder bis nach Griechenland; dort wurde er zum ersten Mal aufgegriffen. In den international kritisierten griechischen Flüchtlingslagern verlor Salim jede Spur seines jüngeren Bruders. Erneut gelingt ihm die Flucht, doch sein Weg in ein besseres Leben hat auf einer deutschen Landstraße ein jähes Ende: Der minderjährige, schwer belastete Junge findet sich im Abschiebungsgefängnis in Rendsburg wieder. So wie Salim geht es vielen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, wie sie offiziell heißen. Sie sind auf dem Weg nach Skandinavien und werden im Grenzgebiet zu Dänemark oder am Fährhafen Puttgarden von der Bundespolizei aufgegriffen.

In diesem Jahr waren es allein in Schleswig-Holstein 300 Kinder und Jugendliche, Tendenz steigend. Der typische jugendliche Flüchtling ist zwischen 16 und 18 Jahren alt, männlich und stammt aus den politischen Krisenregionen unserer Erde: Afghanistan, Iran oder Irak. Da der Umgang mit Jugendlichen in Schleswig-Holstein rechtlich nicht klar geregelt ist, entscheidet allein das Wohlwollen der Jugendämter über das Schicksal der Jugendlichen.

Die UN-Kinderrechtskonvention, die eigentlich jedem Jugendlichen eine alters- und bedarfsgerechte Behandlung garantiert, hat Deutschland nur unter Vorbehalt unterschrieben: Die Konvention solle für alle Kinder, nur nicht für Flüchtlingskinder gelten. Schutz bieten soll stattdessen die Inobhutnahme durch ein Jugendamt, welche im Sozialgesetzbuch verankert ist. Lehnt das zuständige Jugendamt allerdings ab, sich des Jugendlichen anzunehmen, ist automatisch die Ausländerbehörde für ihn zuständig. Die behandelt ihn dann nach geltendem Asylrecht wie einen Erwachsenen.

War dies noch bis vor Kurzem Gang und Gebe in Schleswig-Holstein, hält sich inzwischen die Mehrzahl der Jugendämter die Vorgabe der Inobhutnahme. „Leider passiert dies jedoch häufig nur per Akte“ beklagt Martin Link vom Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein. Denn wie so eine Inobhutnahme in der Praxis auszusehen hat, ist in Schleswig-Holstein nicht definiert. Das ermöglicht es überforderten Jugendämtern nach einem kurzen Gespräch festzustellen, dass bei dem Minderjährigen kein Bedarf für Jugendhilfe besteht. Wie dies in Anbetracht von erlebter Gewalt, Flucht, Verlust von Angehörigen und Bezugspersonen und Fremdheit der neuen Kultur und Umgebung der Fall sein kann, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar.

„Ob nun Inobhutnahme oder nicht – das praktische Ergebnis für die Jugendlichen ist oft das gleiche“ erklärt Link. „Sie werden behandelt wie erwachsene Flüchtlinge“. Das heißt: Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften, keine psychosoziale Betreuung, keine Beratung zu ihrer komplizieren rechtlichen Situation, keine Schule, keine Sprachkurse und wenig legale Zukunftsperspektiven – geschweige denn das Wissen um diese. Von Kind-gerechter Behandlung keine Spur. „Werden erwachsene Flüchtlinge bei uns schon schäbig behandelt, wird es für die Jugendlichen noch schlimmer“, resümiert Wulf Jöhnk. Der pensionierte Richter ist Flüchtlingsbeauftragter des Landtages in Schleswig-Holstein. Zuletzt war er Staatssekretär im Justizministerium, von dem Umgang mit den minderjährigen Flüchtlingen wusste er damals nicht.

Bis heute leben unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) in Gemeinschaftsunterkünften mit Erwachsenen wie dieser ehemaligen Kaserne in Neumünster
Bis heute leben viele minderjährige Flüchtlinge unbetreut in Gemeinschaftsunterkünften

Salim hat Pech bei seinem Aufgriff in der Nähe von Lübeck. Zwar kontaktiert die Bundespolizei das zuständige Jugendamt, damit dieses ihn in Obhut nehmen kann, dieses windet sich jedoch mit einer fadenscheinigen Begründung aus der Zuständigkeit. „Ich wurde also nach dem Asylrecht für handlungsfähig und somit erwachsen erklärt“, resümiert der Junge mit dem wachen Blick. Die Ausländerbehörde hat damit formell richtig gehandelt, das Jugendamt nicht. Gestört hat sich daran zunächst keiner.

Wulf Jöhnk hat Salim in der Abschiebehaftanstalt besucht. „Ein geschlossener Knast mit hohen Mauern, Stacheldraht und vergitterten Fenstern“, so sein Urteil nach den Besuchen. Pro Tag werden dem zierlichen Jungen für seine Haft dort 90 Euro in Rechnung gestellt. Nach mehreren Besuchen von Jöhnk bringt Salim es immer noch nicht fertig, seinen Fluchtweg zusammenhängend zu schildern – er weint. „Der Junge ist nicht auf dem Kopf gefallen – der ist einfach nur kaputt“, stellt Salims Dolmetscher fest. „Machen Sie sich mal die Dimension klar!“ ereifert sich Jöhnk. „Nach deutscher Rechtsordnung darf ein Minderjähriger nicht einmal ein vollwertiges Rechtsgeschäft abschließen, wie zum Beispiel einen Kaufvertrag. Aber nach deutschem Ausländerrecht werden psychisch stark belastete Jugendliche in Haft genommen. Freiheitsentzug ist das Schlimmste was Ihnen in diesem Lande passieren kann.“
 
„Das Kindeswohl hat Verfassungsrang“, hält der auf die Problematik unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge spezialisierte Jurist Erich Peter fest. In seiner Dissertation zum Recht der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge erhebt er verfassungsrechtliche Bedenken gegen die juristische Gleichstellung von Kindern und Erwachsenen. Auch die EU-Kommission hat Deutschland dafür bereits vor zwei Jahren gerügt. In Schleswig-Holstein liegen die ersten Bemühungen, an der Situation etwas grundlegend zu verbessern nun schon elf Jahre zurück. Wenig ist seither passiert. „Zwar haben einige wenige Jugendämter in Eigenregie Standards für die Inobhutnahme der jungen Flüchtlinge entwickelt, es fallen jedoch immer noch zu viele durch die Ritzen“, sagt Margret Best vom Kieler Vormundschaftsverein „Lifeline“.

Gemeinsam mit Anderen fordert sie deswegen die Einrichtung einer zentralen Clearingstelle. Unter einem Clearing versteht man die Aufnahme der Jugendlichen durch eine Kombination aus einer Jugendhilfeeinrichtung und einer spezialisierten Organisation für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Diese soll zum einen der psychisch und physisch oft desolaten Situation der Jugendlichen, als auch ihrem sehr spezifischen Beratungsbedarf im Rechtsgewirr zwischen dem Aufenthalts- und Asylrecht und der Sozialgesetzgebung gerecht werden. Hiermit sind die Kommunen in Schleswig-Holstein bisher auf sich selbst gestellt; viele sind damit überfordert.

Warum wehren sich Landesregierung und Jugendämter gegen die Einrichtung einer solchen Clearingstelle? Die offizielle Begründung der letzten Landesregierung führte die Sorge vor fehlender wirtschaftlicher Auslastung und die als ausreichend bezeichnete bestehende Jugendhilfestruktur an. Aus den Äußerungen einiger Jugendämter lässt sich die Angst vor einem Kompetenzverlust erahnen.  Martin Link vom Flüchtlingsrat vermutet mehr dahinter. Noch setzt sich ein Großteil der aufgegriffenen Jugendlichen schnell wieder ab, um den Weg nach Skandinavien und somit aber auch in die Illegalität fortzusetzen. So haben sich von den über 300 im letzten Jahr aufgegriffenen Jugendlichen weniger als zehn für eine Zukunft in Schleswig-Holstein entschieden. „Nimmt man sich der Jugendlichen allerdings entsprechend ihrer Beratungs- und Betreuungsbedarfe an, beschließen viele hier zu bleiben“, berichtet Link aus seiner Erfahrung im Umgang mit den Jugendlichen. Die Formel ist also simpel: bessere Betreuung durch ein Clearing gleich mehr Nachfrage. Eine vergrößerte Nachfrage durch schwer belastete, schlecht ausgebildete und nicht ohne Aufwand integrierbare Jungendliche, die politisch nicht gewollt ist?

Die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg: hier fand Salims Flucht ein jähes Ende
Die Abschiebehaftanstalt in Rendsburg: hier fand Salims Flucht ein jähes Ende

Zur Landtagswahl 2009 hievte die FDP das Thema erneut auf die politische Agenda und brachte die erneute Überprüfung der Einrichtung einer zentralen Clearingstelle in den Koalitionsvertrag der schwarz-gelben Regierung ein. Auch in Berlin bahnt sich eine Veränderung an: Die schwarz-gelbe Bundesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, den Vorbehalt gegen die UN-Kinderrechtskonvention, der Flüchtlingskinder in Deutschland von dem Schutz durch die Konvention ausnimmt, zurückzunehmen. Dass daraus gesetzliche Änderungen für den Umgang mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen folgen müssten, wird jedoch offiziell bisher dementiert.

Mit Salim wurde kein Clearing durchgeführt. Ein vom Flüchtlingsbeauftragten Jöhnk privat zu ihm in die Haftanstalt bestellter Psychologe stellt fest „Der Junge muss da raus!“. Bei der zweiten Klage haben sie Erfolg: Salim wird in eine Kleinstadt Schleswig-Holsteins „umverteilt“, wie es im Jargon des Asylrechts heißt. Noch immer wird er behandelt wie ein Erwachsener, lebt in einer Gemeinschaftsunterkunft, unbetreut, gemeinsam mit Menschen, die selber Schreckliches erlebt haben und auf seine Situation wenig stabilisierend wirken. Vereine wie „Refugio“ und „Lifeline“ betreuen Jugendliche wie ihn. Sie bestellen ihnen private Vormünder und Rechtsbeistand, unterstützen sie dabei Deutsch zu lernen und versuchen eine realistische Lebensperspektive mit ihnen zu entwickeln.

Doch Salims Perspektive sieht nicht gut aus. Jöhnk ist betroffen, „Ich kann ihm nicht sagen: Alles wird gut. Seine Chancen bleiben zu dürfen stehen bestenfalls 50/50“. Hat er Glück, wird ihm der Status der Flüchtlingseigenschaft oder ein Abschiebeschutz anerkannt. Dann darf er zunächst bleiben, zur Schule gehen und sich langsam eine Existenz auf unbekannte Zeit aufbauen. Wenn er Pech hat, wird er in eines der berüchtigten Flüchtlingslager Griechenlands zurückgeschoben. „Hoffnung – mehr is nich!“, seufzt Jöhnk.

 
* Name durch die Redaktion geändert